Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesdenkmalamt ist bemüht, die "Tag des Denkmals"-Webseite im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://tagdesdenkmals.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19. Oktober 2022 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 20. Oktober 2022 überprüft.